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Bei Lohnpfändung bleibt mehr über ...
Samstag, 01. November 2008
Unter dem Punkt "Berechnungen", "Existenzminimum / Gehaltspfändung" können die genauen Beträge berechnet werden. Wichtig wie immer: Die Eingabe der Unterhaltspflichten - Details unter "Grundsätzliches zur Gehalts- bzw. Lohnpfändung" auf der selben Seite!
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