Breadcrumb
Navigationsmenü
Inhalt
Arbeitslos, was nun?
Wenn Sie Schulden haben und aufgrund Ihrer Arbeitslosigkeit Schwierigkeiten mit Ihren Zahlungen erwarten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
-
Laufende Kosten, wie Miete, Strom/Gas, Heizung und Alimente haben immer Vorrang
vor anderen Ratenzahlungen. Erst wenn Sie diese Kosten abgedeckt haben, sollten Sie Raten für Ihre
Schulden bei Banken, Versandhäusern usw. zahlen.
-
Polizei- und Magistratsstrafen: Wenn Sie diese nicht bezahlen, kann eine
Freiheitsstrafe verhängt werden. Das Bezahlen dieser Strafen kommt daher immer vor Ratenzahlungen
für andere Schulden.
-
Alimente: Da Ihr Einkommen aufgrund der Arbeitslosigkeit nun niedriger ist,
können Sie versuchen, allfällige Alimente herabsetzen zu lassen. Ein Herabsetzungsantrag ist beim
zuständigen Amt für Jugend und Familie bzw. beim Bezirksgericht zu stellen.
-
Keine neuen
Schulden machen! Sie könnten dafür wegen Betruges angezeigt werden. Für das
Nichtbezahlen von bestehenden ("alten") Schulden, können Sie hingegen nicht zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt werden - es kann jedoch zu Pfändungen kommen.
-
Informieren Sie die Bank! Ist Ihr Konto überzogen, kann die Bank jederzeit
verlangen, dass Sie den gesamten offenen Betrag sofort einzahlen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist,
darf die Bank alle Eingänge (z.B. Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe) einbehalten, auch wenn diese
unpfändbar sind. Die Bank ist dann nicht mehr verpflichtet, von diesem Konto Geld an Sie
auszuzahlen und Daueraufträge durchzuführen. Um dies zu vermeiden, informieren Sie Ihre Bank über
Ihre Situation.
-
Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben: Stellen Sie Ihre Einnahmen
(Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe usw.) und Ausgaben (Wohnung, Lebensmittel, ev. Alimente usw.)
gegenüber und überprüfen Sie, wie viel Geld Ihnen monatlich für die Rückzahlung von Schulden zur
Verfügung steht.
-
Informieren Sie Ihre Gläubiger (Bank, Versandhaus usw.) über Ihre
Arbeitslosigkeit!
Wenn Ihnen Geld zur Schuldenrückzahlung übrig bleibt, vereinbaren Sie mit Ihren Gläubigern neue, niedrigere Raten, die für Sie leistbar und regelmäßig bezahlbar sind. Wenn Sie gar nichts mehr an Ihre Gläubiger zahlen können, so teilen Sie dies den Gläubigern mit und ersuchen Sie um Stundung . Bei einer Stundung erklärt sich der Gläubiger damit einverstanden, dass Sie einige Monate keine Raten bezahlen. Wichtig ist, dass Sie vor Ablauf der vereinbarten Frist wieder mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und eine neue Vereinbarung treffen.
- Keine Bürgschaften! Lassen Sie keinesfalls Verwandte oder Bekannte, Bürgschaften für Ihre Schulden unterschreiben, auch wenn die Bank oder das Versandhaus das von Ihnen verlangt!
Diese Seite
drucken
weiterempfehlen
bewerten












