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Selbstständigkeit und Überschuldung
Grundsätzlich kann ein Unternehmen bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht wie bisher weitergeführt werden sodern muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geschlossen werden.
Privatkonurs
Besteht jedoch die Zahlungsunfähigkeit "nur" für Schulden, die vor Beginn der selbstständigen Erwerbstätigkeit entstanden sind, kann das Unternehmen im besten Fall durch eine Regulierung der Altlasten in einem Privatkonkurs weitergeführt werden.
Eine weitere Voraussetzung für eine solche Schuldenregulierung im Privatkonkurs ist, dass mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit soviel erwirtschaftet werden kann, dass davon
- die eigenen Lebenshaltungskosten (Miete etc.) sowie
- die laufenden Sozialversicherungs- und Finanzamtsvorschreibungen gedeckt werden können und
- den Gläubigern eine Quote angeboten werden kann.
Zusätzlich darf auch kein verwertbares Vermögen vorhanden sein. Zu einem verwertbaren Vermögen zählen dabei auch Produktionsmittel wie z.B. Maschinen, deren Verwertung den Gläubigern mehr einbringen würde als eine damit erwirtschaftbare Quote.
Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, kann eine Schuldenregulierung durch einen Privatkonkurs abgewickelt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei uns für ein persönliches Beratungsgespräch anzumelden.
Sanierungsverfahren bzw. Zwangsausgleich
Wenn verwertbares Vermögen vorhanden ist oder ein solches mit der aktuellen Selbstständigkeit erwirtschaftet wird, kann eine Schuldenregulierung angestrebt werden, bei der entweder 30% der Schulden innerhalb von 2 Jahren oder 20% in bis zu 5 Jahren zurückzuzahlen sind. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim WIFI oder der Wirtschaftskammer.
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