Unterhalts-
pflichten |
- Je mehr Unterhaltspflichten bestehen, umso höher ist das Existenzminimum.
- Eine Unterhaltspflicht besteht für alle Kinder, die noch nicht selbsterhaltungsfähig sind, auch wenn sie nicht im eigenen Haushalt leben.
- Der Ehepartner ist dann als Unterhaltspflicht zu berücksichtigen, wenn er weniger als 40% zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beiträgt.
- Achtung: Jene Unterhaltspflicht(en), wegen derer man gepfändet wird, können nicht geltend gemacht werden.
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