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Schulden, was nun?

Wenn Sie Schulden haben oder aufgrund Ihrer Arbeitslosigkeit Schwierigkeiten mit Ihren Zahlungen erwarten, gibt es folgende Aspekte zu beachten.


Laufende Kosten

Laufende Kosten, wie Miete, Strom/Gas, Heizung und Alimente, haben immer Vorrang vor anderen Ratenzahlungen. Erst wenn Sie diese Kosten abgedeckt haben, sollten Sie Raten für Ihre Schulden bei Banken, Versandhäusern usw. zahlen.


Polizei- und Magistratsstrafen

Wenn Sie diese nicht bezahlen, kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Das Bezahlen dieser Strafen kommt daher immer vor Ratenzahlungen für andere Schulden.


Alimente

Da Ihr Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit nun niedriger ist, können Sie versuchen, allfällige Alimente herabsetzen zu lassen. Ein Herabsetzungsantrag ist beim zuständigen Amt für Jugend und Familie bzw. beim Bezirksgericht zu stellen.


Machen Sie keine neuen Schulden!

Sie könnten dafür wegen Betruges angezeigt werden. Für das Nichtbezahlen von bestehenden („alten“) Schulden können Sie hingegen nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden – es kann jedoch zu Pfändungen kommen.


Informieren Sie Ihre Bank!

Ist Ihr Konto überzogen, kann Ihre Bank jederzeit verlangen, dass Sie den gesamten offenen Betrag sofort einzahlen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, behält die Bank in der Praxis oft alle Eingänge (z. B. Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe) ein, auch wenn diese unpfändbar sind. Die Bank ist dann nicht mehr verpflichtet, von Ihrem Konto Geld an Sie auszuzahlen und Daueraufträge durchzuführen. Um dies zu vermeiden, informieren Sie Ihre Bank über Ihre Situation.


Machen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung!

Stellen Sie Ihre Einnahmen (Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe usw.) und Ausgaben (Wohnung, Lebensmittel, ggf. Alimente usw.) gegenüber und überprüfen Sie, wie viel Geld Ihnen monatlich für die Rückzahlung von Schulden zur Verfügung steht.


Informieren Sie Ihre Gläubiger über Ihre Arbeitslosigkeit!

Wenn Ihnen Geld zur Schuldenrückzahlung übrig bleibt, vereinbaren Sie mit Ihren Gläubigern (Bank, Versandhaus usw.) neue, niedrigere Raten, die für Sie leistbar und regelmäßig bezahlbar sind. Wenn Sie gar nichts mehr an Ihre Gläubiger zahlen können, so teilen Sie dies den Gläubigern mit und ersuchen Sie um Stundung. Bei einer Stundung erklärt sich der Gläubiger damit einverstanden, dass Sie einige Monate keine Raten bezahlen. Wichtig ist, dass Sie vor Ablauf der vereinbarten Frist wieder mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und eine neue Vereinbarung treffen.


Keine Bürgschaften!

Lassen Sie keinesfalls Verwandte oder Bekannte Bürgschaften für Ihre Schulden unterschreiben, auch wenn Ihre Bank oder z. B. ein Versandhaus das von Ihnen verlangt!

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