Grundsätze in der Schuldnerberatung
- Freiwilligkeit
- Ausschlaggebend sind Motivation und Mitarbeit der verschuldeten Person.
- Die Schuldnerberatung gewährt keine finanzielle Unterstützung, vermittelt keine Kredite und übernimmt auch keine Bürgschaften.
- Sie ist seriöser Partner für SchuldnerInnen und Gläubiger, sie ist zu Fairness und Verschwiegenheit verpflichtet.
- Es müssen sowohl alle Schulden als auch das gesamte Einkommen und alle Ausgaben offengelegt werden.
- Verlässlichkeit bei Terminen und sonstigen Vereinbarungen sind unabdingbar.
- Lösungswege werden gemeinsam erarbeitet, bei mangelnder Mitarbeit kann die Beratungsstelle das Beratungsverhältnis abbrechen.
- Angestrebt werden möglichst umfassende und dauerhafte Gesamtlösungen.
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